KOMPETENZ

Alle Patentanwälte der Kanzlei Partnerschaft sind vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München, dem Bundessortenamt (BSA) in Hannover, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante sowie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf zugelassen und vertretungsberechtigt.

Darüber hinaus sind wir in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertretungsberechtigt und wirken bei Zivilprozessen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vor den ordentlichen Gerichten (LG, OLG, BGH) mit.

Zudem sind alle Patentanwälte der Kanzlei als European Patent Attorneys beim Europäischen Patentamt in München und dessen Beschwerdekammern vertretungsberechtigt.

Von naturwissenschaftlichem Spezialwissen profitieren

Aufgrund unserer naturwissenschaftlichen Ausbildung können wir Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot auf nahezu allen Gebieten der Technik, insbesondere Physik, Chemie/Pharma, Elektrotechnik, Mechanik, Maschinenbau sowie Chemie- und Bauingenieurwesen sowie Software bieten.

Die Korrespondenz erfolgt wahlweise auf Deutsch, Englisch oder Französisch.

TECHNISCHE SCHUTZRECHTE SICHERN

(Patente, Gebrauchsmuster)

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit besteht darin, Patente anzumelden und vor den jeweiligen Behörden im In- und Ausland zur Erteilung zu bringen. Denken Sie nicht, Ihre Ideen seien für eine Patentanmeldung zu banal! In aller Regel ist es gerade der kleine Kniff gegenüber dem Stand der Technik, der ein Patent wirtschaftlich wertvoll macht.

Selbstverständlich verteidigen wir Ihre Patente gegen Angriffe Dritter und vertreten Sie z.B. in Fällen, in denen Sie Ihre Schutzrechte gegen Dritte durchsetzen müssen, oder wenn Sie jemand mit einem Schutzrecht stört, das gar nicht hätte erteilt werden dürfen.

Bei einer drohenden Patentverletzung tragen fundierte Gutachten zu einer Abschätzung der Risiken bei, wobei wir Ihre Interessen natürlich bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung wahrnehmen, um zu Konfliktlösungen beizutragen.

Entsprechendes gilt im Wesentlichen für Gebrauchsmuster, das „kleine Patent“, das sich nicht nur zum Schutz von einfachen Gebrauchsgegenständen, sondern auch von komplexen technischen Vorrichtungen und Erzeugnissen anbieten kann.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten von Arbeitnehmererfindungen sowie bei Lizenzverhandlungen bzw. Lizenz- und Know-How-Verträgen, insbesondere unter Berücksichtigung des mehr und mehr von der Europäischen Union geprägten Kartellrechts.

Sollten Sie die Durchführung von Recherchen, die Erstellung von Dokumentationen oder die Anfertigung von Übersetzungen technisch-rechtlichen Inhaltes in den Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch benötigen – z.B. im Zusammenhang mit der Überführung von internationalen und europäischen Patentanmeldungen bzw. Patenten in die nationale bzw. regionale Phase – stehen wir Ihnen zur Seite.

MARKEN

Wir schützen Ihre Marken – auch international.

Im Zuge globalisierter Märkte wird es immer wichtiger, Produkte und Unternehmen mit einer prägnanten Kennzeichnung zu versehen und diese durch eine Marke zu schützen. Wir melden nationale, internationale und europäische Marken an und bringen diese zur Eintragung. Dazu beraten und vertreten wir Sie bei der Verteidigung Ihrer Marken gegen Angriffe Dritter sowie bei der Durchsetzung im Falle einer Verletzung durch ähnliche Marken.

Dies gilt selbstverständlich nicht nur in Verfahren vor den zuständigen Behörden und Gerichten, sondern auch bei außergerichtlichen Verhandlungen, bei denen eine gütliche Einigung im Vordergrund steht.

Um unnötige Kosten und Streitigkeiten zu verhindern, führen wir auf Ihren Wunsch im Vorfeld einer geplanten Markenanmeldung Recherchen nach ähnlichen älteren Marken im In- und Ausland durch.

Soweit mit dem gewerblichen Rechtsschutz in Verbindung stehende wettbewerbsrechtliche Aspekte betroffen sind, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Hat Ihnen jemand Ihren Firmennamen unter verschiedenen Toplevel-Domains „weggeschnappt“ und scheut sich nicht davor, Ihnen die Domains für teures Geld anzubieten? Auch in Fragen des Domainrechts sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

DESIGN

Wir schützen die Einzigartigkeit ihrer Produkte.

Sind Sie der Ansicht, der Schutz von designerischen Ausgestaltungen sei allenfalls in Verbindung mit Designmöbeln oder Sonnenbrillen sinnvoll? Das Geschmacksmuster – sei es auf nationaler, internationaler oder europäischer Ebene – bietet sich im Zusammenhang mit Gebrauchsgegenständen und technischen Produkten an, um Details, die z.B. als Wiedererkennungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern dienen können, vor Plagiaten Dritter zu schützen.

Wir vertreten und beraten Sie sowohl bei der Durchführung von Design- bzw. Geschmacksmusteranmeldungen als auch in Verletzungsfragen und hinsichtlich urheberrechtlicher Aspekte.

Sie haben Fragen oder wollen einen Termin vereinbaren?

+49 (0)721 – 9 43 28 15